Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist gemäß der NRW-Coronaschutzverordnung der Nachweis der Impfung, der Genesung oder der aktuellen Testung vorzuzeigen.
Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist gemäß der NRW-Coronaschutzverordnung der Nachweis der Impfung, der Genesung oder der aktuellen Testung vorzuzeigen.