Ungarns Hochschulgesetz verstößt gegen EU-Recht
Das ungarische Hochschulgesetz verstößt gegen EU-Recht, urteilte heute der Europäische Gerichtshof. Die Entscheidung kommentiert Petra Kammerevert, bildungs- und kulturpolitische Sprecherin der Europa-SPD:
„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs bringt Klarheit: Die von Orbán nun bereits vor drei Jahren getroffenen Änderungen am Hochschulgesetz verstoßen gegen die europäische Grundrechtecharta. Die EU-Kommission hat mit ihrer Klage jetzt Rechtssicherheit erreicht und sollte auf dieser Grundlage konkrete Maßnahmen gegen Ungarn ins Spiel bringen. Leider kommt das Urteil jedoch viel zu spät. Es wird die Central European University, die Budapest wegen der Gesetzesänderung verlassen musste, nicht wieder zurückbringen. Ungarn hat eine renommierte internationale Universität unwiederbringlich verloren.“
„Für das Europäische Parlament ist das Urteil keine Überraschung. Wir haben nach Kenntnisnahme von der geplanten Gesetzesänderung in 2017 die Kommission und die Mitgliedstaaten sofort aufgefordert, dagegen vorzugehen. Die Kommission und allen voran die Mitgliedstaaten haben jedoch nicht den Mut gehabt, Orban in seine Schranken zu weisen. Ich hoffe, dass das heutige Urteil dazu führt, dass in Zukunft schneller und härter gegen Gesetzesänderungen auf nationaler Ebene vorgegangen wird, die das Potential haben, Grundrechte einzuschränken.“