SPD Velbert schreibt offenen Brief an CDU-Landtagsabgeordneten

Sehr geehrter Herr Sträßer,

Ihre Pressemitteilung vom 08. August 2018 zum Gemeindefinanzierungsgesetz GFG hat bei unseren Bürgern und Fachleuten doch für erhebliche Irritationen gesorgt. Aus diesem Grund haben wir uns bemüht, den für Sie sehr komplizierten Sachverhalt aufzuschlüsseln und für Klarheit zu sorgen.

Das jährlich zu beschließende GFG stellt die verfassungsmäßige Verpflichtung dar, regelmäßig eine Konkretisierung und Aktualisierung des vertikalen Finanzausgleichs  (zwischen Land und Kommunen) vornehmen zu müssen. Dabei ist es für die SPD eine unverzichtbare Notwendigkeit, wenn im Vorfeld die Eckpunkte dieses Papieres mit der Zielgruppe des Gemeindefinanzierungsgesetzes, nämlich den Gemeinden, abgesprochen wird.

Diese Zusammenarbeit ist allerdings nicht freiwillig. Es wird aufgrund eines ministeriellen Erlasses, den „Orientierungsdaten 2019 – 2022“, für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen vom 02. August 2018, vorgeschrieben. Dieses öffentliche Dokument haben wir Ihnen in der Anlage zugesendet.

Bei der Beurteilung haushaltswirtschaftlicher Kenndaten ist es sowohl für doppische Systeme (Gemeindehaushalte) als auch für kameralistische Systeme (Bundes- und Landeshaushalte) unverzichtbar, zwischen Unterhaltungsaufwand (konsumtiv) und investiven Ausgaben zu unterscheiden. Diese Unterscheidung nimmt auch ihre Ministerin vor:

„Bei der Entwicklung der Pauschalen wird erstmals anerkannt, dass alle Gemeinden in Nordrhein-Westfalen – unabhängig von ihrer Finanzkraft – erhebliche Aufwands- und Unterhaltungsaufwendungen zu tragen haben.“ Aus der Pressemitteilung 20.07.2018 | Kommunales: Ministerin Scharrenbach: Gemeindefinanzierung 2019 – Keine Kommune verliert an Finanzkraft).

Die Ministerin behauptete noch vor einem Monat, dass die Kommunen im konsumtiven Bereich erhebliche Ausgaben tätigen müssen, die allerdings keinen Zusammenhang mit der Finanzkraft haben und folglich nicht durch veränderte Steuereinnahmen angepasst werden brauchen. Doch genau das ist passiert. Das Versprechen der Ministerin wurde nicht eingehalten.

Um Ihnen die Zahlen noch einmal zu verdeutlichen:
Bei der Stadt Velbert werden im konsumtiven Bereich die Zuweisungen von 31.541.370 (2018) auf 28.658.873 € (2019) gekürzt. Das ist nach der ebenfalls als Anlage beigefügten Berechnungstabelle ein Minus von 2.982.497 € in diesem so wichtigen Segment der gemeindlichen Finanzausstattung.
Im investiven Bereich hingegen steigen die Landeszuweisungen von 5.614.588 (2018) auf 5.720.033 € (2019), eine Verbesserung von 105.445 €. In der Summe der Gesamtzuweisungen ergibt sich deshalb ein Minus von 2.877.052 € für das Jahr 2019.

Wie Sie dann zu dem Schluss kommen können, dass: „[a]uch Velbert (…) am Ende der Rechnung ein Plus [hat]“, bleibt völlig schleierhaft. Ihr Ratschlag, dass die Stadt Velbert sich freuen solle, dass ihre Steuerkraft wieder steigt, macht allerdings eine ausgeprägte Realitätsferne deutlich. Diese Steuerkraft, sehr geehrter Herr Sträßer, ist lediglich eine angenommene Berechnungsgröße, die im Rahmen des GFG über einen fiktiven, einheitlichen Steuerhebesatz zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen herangezogen wird. Die reale finanzielle Situation unserer Stadt resultiert dann doch eher aus den in langen Jahren praktizierten Sparmaßnahmen und den Mitteln des Stärkungspaktgesetzes.

Wir hoffen, mit diesem Brief alle Fragen und Sachverhalte zum Thema Kommunaler Finanzausgleich hinreichend erklärt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

SPD Velbert