Volker Münchow: „Rückkehr zur zeitgleichen Wahl stärkt die kommunale Demokratie“

Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Demokratie erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Volker Münchow:

„Die Rückkehr zur zeitgleichen Wahl von Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten sowie Räten und Kreistagen ist ein Votum für eine lebendige, gestärkte kommunale Demokratie“, so der Landtagsabgeordnete Volker Münchow. Dies haben die Beratungen über Parteigrenzen hinweg deutlich gemacht. Die Entkopplung der Wahlen unter Schwarz-Gelb im Jahre 2007 sei ein Fehler gewesen. „Diesen Fehler haben wir nun korrigiert“, freut sich Münchow.

Die Einführung der Direktwahl von Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Landräten im Jahr 1994 hat nicht nur zu einer Erhöhung ihrer demokratischen Legitimation geführt, sondern auch die Verantwortungsgemeinschaft zwischen Hauptverwaltungsbeamten und kommunaler Vertretung gestärkt.

Um die Wahlen wieder zusammenlegen zu können, ist es notwendig, die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten, also des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin im Falle der Städte Velbert, Wülfrath und Mettmann, dauerhaft wieder auf fünf Jahre zu verkürzen. Zudem soll die Wahlperiode der Räte und der Kreistage einmalig auf etwa sechs Jahre verlängert werden.