

Befremdlich finden die SPD-Ratsherren Wolfgang Werner, Vorsitzender des Finanzausschusses, und Reiner König die Art, mit der sich Bürgermeister Stefan Freitag in der Diskussion um den Nachtragshaushalt von seiner eigenen Verwaltung distanziert. Der Bürgermeister ist Chef der Verwaltung und hat zu verantworten, was in der Verwaltung erarbeitet wird. Und das gilt auch für den Haushaltsplan und die Vorschläge der Verwaltung zur Sanierung des Haushaltes.
Gerade bei der Frage der notwendigen Steuererhöhungen geht der Bürgermeister einen pflaumenweichen Weg und ist nicht bereit, der Bevölkerung reinen Wein einzuschenken. Eine Sanierung des Haushaltes nur über die Erhöhung der Grundsteuer belastet alle Eigentümer und Mieter im Stadtgebiet. Freitags Vorschlag, die Grundsteuer von zur Zeit 440 auf 600 Punkte zu erhöhen, würde zu einer zusätzlichen Belastung der Mieter und Eigenheimbesitzer in Velbert mit mehr als 5 Millionen Euro führen. In ihrer Wirkung ist die Grundsteuer ausgesprochen asozial, weil sie ganz besonders die Geringverdiener über die Maßen belastet. In einer solchen Situation muss auch über die Belastung der Besserverdienenden über die Gewerbesteuer nachgedacht werden. Aufgrund der hohen Freibeträge und der Gestaltungsmöglichkeiten im Gewerbesteuerrecht sind viele kleine Betriebe steuerbefreit. Hier gehören Fakten auf den Tisch.
Ausgesprochen problematisch finden Werner und König die Vorstellungen des Bürgermeisters, die Gebühren für städtische Einrichtungen weiter zu erhöhen. Finger weg von den Einrichtungen für Kinder, fordern die beiden Sozialdemokraten, denn das wäre vor dem Hintergrund des demografischen Faktors und der kinderfreundlichen Stadt Velbert geradezu absurd. Wir werden bei den Haushaltsberatungen deshalb den Aspekt des sozialen Ausgleichs sehr intensiv diskutieren.
Gerade in einer solchen Situation fordert die SPD eine viel stärkere Beteiligung der Bürger und zwar nach modernen Maßstäben, wie sie in vielen anderen Städten schon praktiziert wird. Die SPD hat schon vor 2 Jahren einen Antrag zur Durchführung eines Bürgerhaushaltes gefordert, passiert ist nichts. Der Bürgermeister ist für alles verantwortlich, was in seiner Verwaltung erarbeitet wird. Auch für das, was nicht geleistet wird.