Als guten und wichtigen Impuls bezeichnete der Abgeordnete Volker Münchow für seinen Wahlkreis das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des neuen Bundeskinderschutzgesetzes. Er sehe dieses Ergebnis als eine grundständige Unterstützung der präventiven Politik der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Diese müsse auch vor Ort in den Jugendamtsbezirken ihren Niederschlag finden.
Bei Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes konnten die Länder eine dauerhafte finanzielle Unterstützung des Bundes für Kinderschutz und Frühe Hilfen vor Ort durchsetzen. Aus diesen Mitteln stellt das Land schon für 2013 und 2014 für Velbert einen Rahmen in Höhe von 61.083 Euro Euro bereit. Das Geld kann beantragt werden für den Aufbau von Netzwerken für Frühe Hilfen, für Familienhebammen und vergleichbare Berufe im Gesundheitswesen sowie für Ehrenamtsstrukturen im Kontext früher Hilfen. „Damit können wir“, so Volker Münchow weiter: „junge Eltern an die vielfältigen Hilfs- und Beratungsangebote vor Ort heranführen und bereits sehr frühzeitig Vertrauen zu den zuständigen Stellen aufbauen.“
Insgesamt entfallen auf Nordrhein-Westfalen ca. 6 Mio. Euro, in 2013 sind es 9 Mio. Euro und dann 10,3 Mio. Euro dauerhaft ab 2014. Im Land werden die Mittel danach verteilt, wie viele Kinder unter drei Jahren im SGB-II-Bezug leben. Damit wird gewährleistet, dass in denjenigen Kommunen mit dem größten Bedarf auch die meisten Mittel landen. „Wir setzen klare Prioritäten: zuerst die Jüngsten und zuerst diejenigen, bei denen der Bedarf am größten ist“, so Volker Münchow abschließend.