Bürgerfreundliche Lösung bei Dichtheitsprüfungen

Die rot-grüne Landesregierung hatte durch einen Erlass bereits im Oktober 2010 dafür gesorgt, dass die Frist zur Prüfung der Abwasserkanäle auf Dichtheit um maximal acht Jahre verlängert werden kann. Die Kommunen konnten deshalb durch entsprechende Anpassung der Satzungen die Frist zur Dichtheitsprüfung von 2015 auf 2023 ausdehnen. „In Wasserschutzgebieten muss die Prüfung weiterhin bis 2015 erfolgt sein. Dies macht auch Sinn und wird nicht in Frage gestellt", steht für Volker Münchow fest.
„Es gilt, die schonendste Art der Dichtheitsprüfung zu nutzen und den Schutz vor sog. ‚Kanalhaien‘ sicherzustellen."
Das Umweltministerium hat nun einen Erlass erarbeitet, der den Forderungen des gemeinsamen Antrages entspricht und eine Musterdichtheitsbescheinigung umfassen wird. Durch die einheitliche Form der Bescheinigung soll die Handhabung für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die prüfenden Sachkundigen sowie für die Kommunen erleichtert werden. Anhand eines Bildreferenzkatalogs würde dann eine einfache Bewertung von Schadensbildern ermöglicht.
„Sofern die Dichtheitsprüfung ergibt, dass die private Abwasseranlage starke oder mittlere Schäden aufweist, müssen diese saniert werden. Starke Schäden innerhalb von 6 Monaten, mittlere Schäden innerhalb 5 Jahren. Für geringe Schäden gibt es keine Sanierungsfristen. Es wird eine Wiederholung der Dichtheitsprüfung innerhalb der nächsten 10 Jahre empfohlen", erklärt Münchow die mit dem Erlass eingeführten Regelungen. Dieser soll zudem durch intensive Informationsmaßnahmen für Kommunen und Bürger sowie Förderprogramme ergänzt werden.