Nachfolgend der Antrag:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die SPD Fraktion beantragt für die nächste Sitzung des Rates die Einrichtung eines Tagesordnungspunktes
Neue Gesamtschule für Velbert
und stellt dazu folgenden Antrag:
1.Zum Schuljahr 2011/12 wird gemäß § 81 SchulG NRW eine vierzügige Gesamtschule (Sek. I) im Ganztagsbetrieb errichtet – Errichtungsbeschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend bei der Bezirksregierung die Genehmigung
für die Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule SEK I, die ihren Betrieb am Standort Gemeinschaftshauptschule Hardenberg, Waldschlößchen 37, 42553 Velbert-Neviges zum Schuljahr 2011/2012 aufnimmt sowie
die Durchführung eines förmlichen und verbindlichen Anmeldeverfah¬rens für diese neue Gesamtschule zum kommenden Schuljahr zu beantragen.
Im Rahmen dieses Verfahrens stimmt die Verwaltung mit der Bezirksregierung ab, dass die Neugründung derart personalverträglich gestaltet wird, dass an pädagogische Erfahrung, Projekte und Kompetenz der Hardenbergschule angeknüpft wird.
Die Verwaltung wird schließlich beauftragt, alle unmittelbar vorzunehmenden organisatorischen Schritte selbständig auszuführen. Hierzu gehören insbesondere
die Abstimmung mit den Nachbargemeinden
der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit den Schulen mit Sekundarstufe II über die zukünftige Oberstufenbeschulung der Schülerinnen und Schüler der neu gegründeten Gesamtschule
Die Besetzung einer kommissarischen Schulleitung bis zum Anmeldeverfahren
2.Am Standort „Hardenbergschule“ läuft die bestehende Hauptschule sukzes¬sive in der Weise aus, dass – beginnend mit der Aufnahme des Unter¬richtsbetriebes der neuen Gesamtschule – keine neuen Eingangsklassen für die heutige Hauptschule mehr gebildet werden.
Die Beschulung der jetzigen Klassen fünf bis zehn wird im auslaufenden Schulbetrieb fortgesetzt.
3.Im kommenden Jahr legt die Verwaltung dem Ausschuss für Schule und Bildung und dem Stadtrat ein Raumkonzept zur dauerhaften Abdeckung des Raumbedarfs im vierzügigen Schulbetrieb vor.
Eine endgültige Regelung der Beschulung und des Bedarfs im Bereich der Sek. II erfolgt im Rahmen der regulären Fortschreibung des Schulentwicklungsplans.
Begründung
Die Nachfrage an Gesamtschulplätzen in Velbert liegt seit dem Jahr 1989 jährlich deutlich über der Zahl der angebotenen Plätze. Auch in diesem Jahr konnte bei mehr als 230 Kindern die Schulformwahl der Eltern nicht berücksichtigt werden. Der gleichzeitige enorme Rückgang von Anmeldungen an der Schulform Hauptschule hat gezeigt, dass die Velberter Schullandschaft stärker an dem Elternwillen ausgerichtet werden muss.
Aus diesem Grunde hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 16. März 2010 die Verwaltung beauftragt, darzustellen, wie Defizite der Velberter Schulstruktur im Bereich des Elternwillens behoben werden können. Ein entsprechender Prüfauftrag wurde vom Ausschuss für Schule und Bildung am 11. Mai präzisiert.
Im Anschluss an eine gut viermonatige Prüfung hat die Verwaltung daraufhin neben dem Erhalt des Status Quo weitere dreizehn Möglichkeiten aufgezeigt, im Sinne des Prüfauftrages Änderungen in der bestehenden Schulstruktur herbeizuführen. Im Anbetracht der Intention des Ausschusses, Beschlüsse nicht ohne Mitwirkung der betroffenen Schulen herbeiführen zu wollen, wurde innerhalb der Beratung des Ausschusses für Schule und Bildung kein abschließender Beschluss getroffen, sondern die Verwaltung beauftragt, die Umsetzbarkeit von insgesamt vier Szenarien weiter vorzubereiten. Eines davon war die hier beantragte „Umwandlung“ der Hardenbergschule in eine Gesamtschule.
Mit einstimmigem Beschluss der Schulkonferenz der Hardenbergschule vom 08. November 2010, sich in eine Gesamtschule umwandeln zu wollen, ist die Zustimmung der betroffenen Schule eingeholt, eine Beschlussfassung ist aus dieser Sicht nun unproblematisch und geschieht nicht „über die Köpfe“ der Betroffenen hinweg. Hinter dem Schulkonferenzbeschluss steckt ein klares Votum von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern, sowie Eltern der Schule.
Eine Umsetzung zum Schuljahr 2011/2012 ist zielführend. Es ist ein wichtiges Signal in Richtung der Schule, den Umwandlungswillen sehr ernsthaft zu verfolgen. Im Februar ein Anmeldeverfahren zu einer Hauptschule durchzuführen, die höchstwahrscheinlich mittelfristig zu einer Gesamtschule wird, kann nicht zielführend sein. Eltern würden verunsichert werden, die Schulgemeinde würde zu lange „in der Luft hängen“. Im schlimmsten Fall würden Anmeldungen im noch stärkeren Maße ausbleiben. Darüber müssten ohnehin anstehende Personalbesetzungen im Bereich der Schulleitung im Zweifel für die Dauer eines Jahres vorgenommen werden. Dies kann ebenfalls nicht zielführend sein.
Letztlich kann es ebenfalls nicht Ziel Velberter Schulpolitik sein, im kommenden Jahr wiederholt mehrere hundert Kinder von Schulen abweisen zu müssen, obwohl andere Lösungen möglich sind.
Die nötigen organisatorischen Schritte können in der verbleibenden Zeit umgesetzt werden. Insbesondere die lange und umfassende Vorarbeit der Verwaltung kann hierbei helfen. Hier wurden beispielsweise Gespräche mit den Velberter Schulen über die Kapazitäten im Sek. II Bereich geführt, weshalb hier zeitnah Kooperationen abgeschlossen werden könnten.
Auch die Abstimmung mit Nachbargemeinden sollte sich als unproblematisch erweisen, da wesentliche Auswirkungen, insbesondere im Vergleich mit der somit wegfallenden Variante Zweckverband Heiligenhaus ausbleiben.