Die Rückzahlung der Gelder ist auf ein Urteil des Landesverfassungsgerichts zurückzuführen, dass das Land NRW den Kommunen zu hohe Beiträge für die Einheitslasten aufgebürdet hatte.
Die Rückzahlung der Gelder ist auf ein Urteil des Landesverfassungsgerichts zurückzuführen, dass das Land NRW den Kommunen zu hohe Beiträge für die Einheitslasten aufgebürdet hatte.