Mit dieser Zusammenlegung ist die Landesregierung bereits grandios beim NRW-Verfassungsgericht gescheitert, mit der Stichwahl wird es ihr nicht anders gehen“, ist Münchow überzeugt. Die SPD habe die Abschaffung der Stichwahl von Anfang an als „undemokratische Beugung des Wahlrechts“ angeprangert und finde in ihrer Normenkontrollklage hierin nun kompetente Unterstützung durch den Verfassungsrechtler Professor Martin Morlok von der Düsseldorfer Uni. „Wir erwarten zwar hier in Velbert ein klares Ergebnis für unseren Kandidaten Stefan Freitag“, so Münchow weiter, „aber generell ist es geradezu aberwitzig, dass Deutschland militärisch die Stichwahlen im Kongo absichert, Nordrhein-Westfalen diese aber abschafft.“
„Wo bleibt die demokratische Legitimation eines Kandidaten, der ohne Stichwahl mit 20% der Stimmen als Sieger aus der Wahl hervorgehen kann und auf dieser Grundlage sechs Jahre lang die Verwaltung führen soll?“, fragt der SPD-Geschäftsführer. Hier handele es sich eindeutig um ein Legitimationsdefizit, da Bürgermeister ins Amt kämen, die die Mehrheit gar nicht gewollt habe. Nordrhein-Westfalen sei das einzige Bundesland mit einer derart undemokratischen Regelung. Und auch zur „willkürlichen Verlegung“ des Kommunalwahltermins durch den FDP Innenminister auf den 30. August ist nach der festen Überzeugung des SPD-Politikers „das letzte Wort noch nicht gesprochen“.