Engagiert im sozialen Ehrenamt

Der Landesnachweis "Engagiert im sozialen Ehrenamt" geht auf eine Initiative des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen mit den MASQT zurück. Sie wird von den Trägerorganisationen des Bürgerschaftlichen Engagements im sozialen Bereich und den Arbeitgeberorganisationen in NRW unterstützt (Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände NRW e.V., Vereinigung der Industrie- und Handelskammern NRW e.V., Westdeutscher Handwerkskammertag).

Hintergrund:
Die Initiative zum Landesnachweis "Engagiert im sozialen Ehrenamt" geht auf das Anliegen vieler Ehrenamtlicher zurück, ihre im sozialen Engagement erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten mit Hilfe eines landesweit einheitlichen Nachweises dokumentieren und für die Berufswelt nutzbar machen zu können.

Da zugleich mehr und mehr Unternehmen bei ihren Personalentscheidungen großen Wert auf soziale Kompetenzen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter legen und über entsprechende Nachweise verfügen müssen, wird diese Initiative auch den Wünschen vieler Arbeitgeber Rechnung getragen.

Zielgruppen:
Zielgruppen des Landesnachweises sind vor allem
a) junge Menschen, die sich von dem Nachweis einen verbesserten Einstieg in das Berufsleben erhoffen;
b) Frauen (und Männer), die nach einer Familienphase den Wiedereinstieg in den Beruf suchen;
c) Berufstätige, die sich vom Nachweis verbesserte Möglichkeiten beim beruflichen Fortkommen erhoffen.

Darüber hinaus ist der Landesnachweis "Engagiert im sozialen Ehrenamt" so konzipiert, dass
er auch für die individuelle Auszeichnung von Ehrenamtlichen durch die Trägerorganisationen des Bürgerschaftlichen Engagements genutzt werden kann, etwa für engagierte Seniorinnen und Senioren.

Bestandteile des Landesnachweises:
Der Landesnachweis kann von den ausstellenden Trägerorganisationen je nach Wunsch der Ehrenamtlichen wahlweise in einer "Maximal"- und in einer "Minimal"-Variante ausgestellt werden: Wer eine umfassende Dokumentation seiner ehrenamtlichen Tätigkeit wünscht, kann die Maximalvariante ausgestellt bekommen, wer "nur" sein Engament dokumentiert sehen will, kann sich eine Minimalvariante austellen lassen.

In der Maximalvariante erhält der Nachweis Angaben
-zur Person
-zum Einsatzfeld
-zur konkreten Tätigkeit und den besonderen persönlichen Leistungen
-zu den mitgebrachten und erworbenen Kompetenzen (z.B. Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen)
-sowie eine Referenzadresse.

In der Minimalvariante erhält der Nachweis Angaben
-zur Person und
-zum Einsatzfeld.

Der Landesnachweis wird freiwillig ausgestellt, d.h. auf Anfrage durch die Ehrenamtlichen. Zur Unterstützung der Trägerorganisationen bietet das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes NRW ein DV-gestütztes Formular mit entsprechenden Formulierungshilfen an.
Dies ist ab dem 01. Januar 2002 über die Internetadresse des Ministeriums unter www.mfjfg.de abrufbar.